Vergütung

Da ich keine vertragsärztliche, sondern eine reine Privatpraxis führe, ist eine direkte Abrechnung über die kassenärztliche Vereinigung (KV) leider nicht möglich. Therapiestunden rechne ich nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) mit den üblichen Sätzen ab. Die Kostenübernahme durch die Beihilfe von Bund und Ländern (Beamtenversorgung) verläuft in aller Regel komplikationsfrei.

Bitte beachten Sie, dass ich nicht am Kostenerstattungsverfahren der gesetzlichen Krankenkassen teilnehme.